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Nichtmitgliedern ist das Betreiben eines Flugmodells ohne Genehmigung und gültigen Versicherungsnachweis verboten!
- Gastflieger melden sich und ihr Fluggerät vor dem ersten Start bei einem Vereinsmitglied an.
- vor dem ersten Start sind alle Flugmodelle sowie Sendeanlagen auf korrekte Funktion zu überprüfen
und ein Reichweitentest durchzuführen.
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Zuschauern ist der Aufenthalt, sowie das Parken von PKW´s nur innerhalb des vorgesehenen Bereichs hinter dem Zaun, bzw. der Hecke gestattet.
- Starts und Landungen erfolgen ausschließlich auf dem ausgewiesenen Plateau des Flugfeldes.
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in der Start-/Landezone dürfen sich nur Piloten u. deren Helfer aufhalten. Zuschauer nur nach Absprache.
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der vorgeschriebene Flugraum liegt im Bereich südlich der Vereinshütte und des Zaunes. Ein überfliegen der Hütte und der angrenzenden Gebäude (Industriegebiet) ist verboten !!!
- das Betreten und Verlassen des Flugfeldes erfolgt ausschließlich über die rechte Seite des Flugplatzes.
- das Betreiben von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor oder Abfluggewichten über 12 kg ist verboten.
- alle Starts und Landungen, inkl. der Reihenfolge müssen anderen aktiven Piloten durch Zuruf mitgeteilt werden.
- beim gleichzeitigen Betreiben verschiedener Modellkategorien muss eine Absprache der Piloten untereinander. erfolgen
- ein Betreiben von schnellen Motormodellen und Helikoptern zur gleichen Zeit ist zu vermeiden.
- alle Flugaktivitäten müssen in das Flugbuch eingetragen werden.
- Beschädigungen auf dem Vereinsgelände sowie an und in der Vereinshütte sind dem Vorstand umgehend anzuzeigen.
- jegliches Vereinseigentum ist pfleglich und sorgsam zu behandeln.
- vor Verlassen des Vereinsgeländes ist für Ordnung zu sorgen, ggf. die Vereinshütte sowie Ladestation abzuschließen und die Alarmanlage zu aktivieren.
der Vorstand 12.10.21